Wohnen in Gemeinschaft

Unser Leitbild

In einem regen, demokratischen Prozess der gruppeninternen Entwicklung unter Beteiligung vielfältiger gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen suchen wir nach einem Standort für ein Wohngebäude, das wünschenswerterweise ein Ort ist, der auch einen kulturellen Austausch mit der Nachbarschaft bieten kann.

Das Angebot von Wohnungen möchten wir so gestalten, dass wir einen Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und Schieflagen leisten. Hierzu zählt der Trend zum Einpersonenhaushalt, aber auch der Mangel an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum für die unterschiedlichen Lebensphasen: Ausbildung und Studium, junge Familien mit Kindern, fortgeschrittenes Lebensalter. Es liegt uns am Herzen, dabei konsensfähige Lösungen zu finden und umzusetzen.

Wer wir sind - was planen wir

Wir sind eine private Initiative von Menschen aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen (unterschiedlichen Alters, berufstätig und berentet, Paare und Alleinstehende) die Toleranz, Rücksichtnahme und ein Miteinander schätzen und gerne an der Bergstraße gemeinschaftlich wohnen möchten.

Wir gründeten uns Ende 2022 durch Mitglieder des Vereins WohnVision Bergstraße e.V.

Später kamen neue Menschen hinzu. Heute sind wir eine Projektgruppe bestehend aus 15 Personen und in Kontakt mit weiteren Interessentinnen und Interessenten.

 

Die Projektgruppe besteht mehrheitlich aus Personen im Pensionsalter.

Die Erfahrung der Fachleute z.B. 

  • aus anderen Wohnprojekten
  • vom Förderverein Gemeinsames Wohnen Jung und Alt e.V. Darmstadt
  • von der Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen

hat gezeigt, dass dies völlig normal ist. Jungen Familien fehlt oft die Zeit für Projektarbeit in der Aufbauphase; sie sind aber durchaus interessiert, Mitbewohner eines entstehenden Wohnobjekts zu werden.

 

Die Gründergruppe berücksichtigt bei ihrer baulichen Konzeptionierung die Einbindung nicht beteiligter Bewohnergruppen gemäß Bewohnerschlüssel.

Unser Ziel ist es, gemeinschaftliches Wohnen zu verwirklichen, bei dem das Wohnen, Leben und Wohlfühlen und die Wertschätzung des Einzelnen im Mittelpunkt stehen.

In unserem Wohnprojekt sollen Menschen aller Altersgruppen mit unterschiedlichen Begabungen und Lebensentwürfen nachbarschaftlich zusammenleben.

Wir möchten das Wissen und die Fähigkeiten jedes Einzelnen anerkennen und nutzen, um unser Zusammenleben zu entwickeln, zu gestalten und daran zu wachsen.

Unsere Grundprinzipien sind solidarisches Eintreten füreinander, engagiertes nachbarschaftliches Leben, gegenseitige Hilfe und aktive Verantwortung für den Ablauf und das Gelingen des gemeinschaftlichen Wohnens. Der respektvolle Umgang und das wertschätzende Miteinander sind uns dabei sehr wichtig.

Die Gründung und die Entwicklung unseres Projektes stehen selbstverständlich auf demokratischen Grundsätzen (Toleranz, Zusammenhalt, etc.). Auch unser Zusammenleben und die Gestaltung der Gemeinschaft leben wir nach diesen Prinzipien.

Wir wollen Wohnraum für verschiedene Lebensentwürfe und Familienkonstellationen zu dauerhaft bezahlbaren Preisen schaffen.

 Das Teilen und flexible Gestalten von Räumen und Flächen soll dazu beitragen, eine hohe Wohnqualität für alle zu gewährleisten, ohne dass hohe Kosten entstehen. Die benötigte Wohnfläche soll möglichst an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden.

Unsere Pläne: Standort, Gebäude und Wohnen 

Ausgangspunkt der Darstellung der angestrebten Lösung sind der Workshop „Mehrwert des gemeinschaftlichen Wohnens“ im Lautertal vom 11.03.2023 und die abgestimmten Teile des Profilfragebogens.

In dem Workshop wurden mögliche Gebäudeformen vorgestellt und die Wohnwünsche der Teilnehmer erarbeitet.

Aufbauend auf den Workshopergebnissen erarbeitete die Projektgruppe in einem vertiefenden Profilfragebogen abgestimmte Anforderungen zum gewünschten Standort, zur stadträumlichen Anbindung und der baulichen Ausprägung des Wohnprojektes. Diese abgestimmten Anforderungen dienen der Bewertung möglicher Objekte oder Grundstücke.

Die folgenden ausgewählten und weitere vertiefende Kriterien zur angestrebten baulichen und räumlichen Lösung können anhand des Profilfragebogens gewichtet und schnell zu einer Prüfung möglicher Objekte verwandt werden.

Wir legen Wert auf folgende Mindeststandards zu Objektgröße und Gestaltung:

Standort: Zwingenberg, ggf. Bensheim Auerbach 

Anzahl Wohneinheiten: ca. 20

Wohnungsgrößen: 40 bis90 m² für 1, 2, und Mehrpersonenhaushalte

Bewohnerschlüssel: Orientierung an statistischen Erhebungen zum Kreis Bergstraße zu Wohnungsgrößen

Geförderter Wohnungsbau: nach Bedarf und Prüfung der finanziellen Möglichkeiten

barrierefrei Wohnungen: nach Bedarf und Prüfung der finanziellen Möglichkeiten

vorgefertigte Raumelemente: ggf. einheitliche vorgefertigte Bad-Elemente bzw. Fertigbau

Das wünschen wir uns für den Gemeinschaftsbereich im Gebäude:

Gemeinschaftsraum mit Küche, WC behindertengerecht; Größe ca. 75 m², ggf. für nachbarschaftliche Nutzung offen

Gästeappartement mit Duschbad, vielfältige Nutzung

Büroraum für gemeinschaftliche Verwaltungstätigkeit - Mindestgröße

Gemeinsame Wasch- und Trockenräume - ggf. durch wohnungsinterne Fazilitäten ergänzt

diebstahlsichere Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle usw. - möglichst eingangsnah

gemeinsam nutzbare Werkstatt- und Hobbyräume - Handwerksarbeiten, Wellness, Musik

Folgende Punkte sind uns zu den Außenflächen und zur Erschließung wichtig:

Mobilitätskonzept zur Verringerung der PKW-Stellflächen: Verhandlungen mit der Genehmigungsbehörde notwendig

Laubengänge: mit Begegnungsqualität

Spielplatz: nach Bewohnerschlüssel und gesetzlichen Anforderungen

Bei den bauphysikalischen Gebäudequalitäten legen wir Wert auf:

Konzept für gute Akustik - möglichst kostengünstig

Konzept für gesunde Baustoffe - möglichst kostengünstig

Konzept für Belichtung und energiesparende Belüftung - Balance zwischen natürlicher und zentraler Belüftungsanlage

Zur Erschließung und Anbindung an öffentliche Einrichtungen liegt uns besonders am Herzen:

Entfernungen zu ÖPNV, Bus und Bahn: möglichst nah, ca. 1.000 m

Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs: möglichst nah, ca. 1.000 m

Entfernung zu Bildungseinrichtungen: möglichst nah, ca. 1.000 m  
(Grundschule, Bibliothek, usw.)

Entfernung zu gesundheitlichen Einrichtungen: möglichst nah, ca. 1.000 m 
(Hausarzt Apotheke)

Entfernung zu sportlichen und gastronomischen Einrichtungen: möglichst nah, ca. 1.000 m

Unsere Pläne: Rechtsform und Finanzierung

Projekte gemeinsamen Wohnens benötigen einen rechtlichen Rahmen. Für uns ist von herausragender Bedeutung, dass dieser das Leben in Gemeinschaft und die gegenseitige Unterstützung im Alltag fördert. Aus diesem Grunde haben wir uns gegen die Rechtsform der Wohnungseigentums-Gemeinschaft entschieden. Diese ermöglicht zwar gemeinsames Handeln intern und nach außen. Die Wohneinheiten sind aber individuelles, im Grundbuch eingetragenes Eigentum, die von den Eigentümern auch verkauft und vererbt werden können. Dadurch sind aus unserer Sicht die gemeinschaftlichen Elemente einfach zu schwach.

Dagegen halten wir z.B. die eingetragene Genossenschaft (eG) für eine Rechtsform, welche unsere Anliegen gut unterstützt. Sie ist wohl auch aus diesem Grunde die verbreitetste Rechtsform für gemeinsame Wohnprojekte. In der Regel gehört dabei das gemeinsame Wohnobjekt der Genossenschaft, welche mit den Bewohnern, die zugleich Mitglieder der Genossenschaft sind, Nutzungsverträge abschließt. 

Als gemeinschaftsfördernd sehen wir an, dass der gesetzliche Zweck in der Förderung der Mitglieder besteht, aber keine Gewinnerzielung angestrebt wird. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht, unabhängig von der Höhe der Einlage. Wesentliche Entscheidungen - z.B. die Aufnahme neuer Mitglieder bzw. Mitbewohner - werden auf diese Weise wahrhaft gemeinschaftlich getroffen. Als vorteilhaft erachten wir auch, dass die Genossenschaft über einen klaren Rechtsrahmen durch das Genossenschaftsgesetz verfügt, welches z.B. Vor-gaben zum Inhalt der Satzung enthält, und die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband er-fordert.

Eine Alternative zum Grundstückerwerb durch eine eigene Genossenschaft besteht darin, sich als Wohnprojekt einer Verbundlösung anzuschließen, die mehrere Projekte unter einem gemeinsamen Dach vereinigt. Während der zentrale Träger in der Regel Eigentümer der jeweiligen Wohnobjekte ist, organisieren sich die einzelnen Hausgemeinschaften als Mieterverein und verwalten ihr Wohnobjekt weitestgehend selbständig auf Basis eines Mietvertrages mit dem jeweiligen Träger. Zugleich ist oft auch eine Beteiligung der Wohngruppe bzw. ihrer Mitglieder an der Trägergesellschaft möglich.

Der Vorteil einer Verbundlösung besteht darin, dass die Gründung einer eigenen Genossenschaft und die Durchführung einer Bauinvestition entfallen. Dieses übernimmt die zentrale Trägergesellschaft, die meist über große Erfahrung hierfür verfügt, da sie mehrere derartige Projekte durchgeführt hat. Aus unserer Sicht kommt eine Verbundlösung vor allem dann in Betracht, wenn der zentrale Träger sich der Idee gemeinschaftlichen Wohnens verpflichtet fühlt, und wenn eine hohe Autonomie der Wohngruppe in der Verwaltung des Wohnobjekts vertraglich fest vereinbart werden kann. 

Die Finanzierung des von uns zu nutzenden Objekts müssen wir als Wohngruppe selbst leisten. Als Mieterverein müssen wir die Miete aufbringen. Wenn wir selbst ein Wohnobjekt erwerben oder erbauen, müssen wir zunächst Eigenkapital und Bankkredite für die Investition aufbringen und später die laufenden Kosten (Gebäudeunterhalt, Zinsen und Tilgung) tragen. 

Bei der Aufbringung eigener Mittel in der Investitionsphase sollen die jeweiligen Beiträge der Gruppenmitglieder untereinander variieren können, um unterschiedlichen Alters- und Vermögenslagen Rechnung tragen zu können. Bei der Beschaffung von Fremdkapital wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, vorteilhafte Finanzierungslösungen z.B. über Spezialkreditinstitute, Stiftungen oder öffentliche Förderprogramme. Die Regelungen zur Tilgung aufgenommener Darlehen sollen eine faire Lastverteilung zwischen Gründungsmitgliedern und später eintretenden Mitgliedern gewährleisten.

Gemeinschaftliches Wohnen: Nutzen auch für die Gesellschaft

Formen gemeinschaftlichen Wohnens verschiedener Altersgruppen bringen nicht nur Vorteile für die Bewohner, sondern darüber hinaus auch für die Gesellschaft.

Ein wesentlicher gesellschaftlicher Trend unserer Zeit ist der wachsende Anteil älterer Menschen, verbunden mit einem Rückgang der Bevölkerung. Dies führt – zusammen mit abnehmender Dichte familiärer Bindungen – zu abnehmenden Haushaltsgrößen. So ist z.B. der Anteil der Ein-Personen-Haushalte in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen.

Kleiner werdende Haushalte bleiben oft im gewohnten Wohnumfeld – aus Gewohnheit oder weil der Wohnungsmarkt keine geeigneten Alternativen z.B. in Form kleinerer und barrierefreier Wohnungen anbietet. Die Wohnungsgröße passt sich nicht der Haushaltsgröße und Lebenssituation an. Die Folge: ein potenzielles Wohnungsangebot wird dem Markt entzogen. Hinzu kommt, dass der Verbleib im bisherigen Wohnumfeld mit Tendenzen der Vereinsamung verbunden sein kann. Auch das könnte häufiger vermieden werden, wenn es interessante Alternativen gäbe.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Publikationen/Downloads-Haushalte/entwicklung-privathaushalte

Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind eine derartige Alternative. Denn sie ermöglichen es, den Flächenbedarf durch bedarfsgerechtere Wohnungsgrößen und die gemeinsame Nutzung von Flächen bei gleichzeitigem Gewinn an Wohnqualität zu verringern. Gemeinschaftliche Wohnprojekte haben außerdem die organisatorischen Voraussetzungen, um flexible Grundrisse zu planen, die spätere Verkleinerungen / Vergrößerungen der Wohneinheiten zu ermöglichen und um diese Flexibilität auch praktisch zu nutzen. Gerade in angespannten Regionen wie Rhein-Main-Neckar könnte dies den Wohnungsmarkt entlasten. 

Die Politik wäre deshalb gut beraten, den vorhandenen Trend zu gemeinschaftlichem, auch generationenübergreifendem Wohnen zu unterstützen. Einige Kommunen gehen daher neue Wege, um ganz bewusst selbst Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Entwicklung zu setzen. Im Rahmen der Ausschreibung von Flächen für gemeinschaftliche Wohnprojekte hat eine Kommune die Möglichkeit, soziale Strukturen aktiv zu fördern und zusätzlich strukturelle Bedarfe vor Ort abzudecken. In der Ausschreibung kann die Kommune auf Mehr-Generationen-Wohnen abzielen, um intergenerationale Solidarität zu fördern und Vereinsamung entgegenzuwirken. Die Ausschreibung kann auch Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit oder andere vor Ort relevante Aspekte beinhalten.

Die Stadt Heidelberg z.B. reserviert seit 10 Jahren Teile ihrer Konversionsflächen für besondere Wohnformen wie das gemeinschaftliche Wohnen. Diese Flächen werden in einem Wettbewerb ausgeschrieben und an gemeinschaftliche Wohnprojekte vergeben.

Fazit:

IWir wollen im gemeinschaftlichen Wohnen, gleichberechtigt und demokratisch nach solidarischen Prinzipien zusammenleben und unsere Nachbarschaft mit einbeziehen.

Wir streben eine Projektgröße von 20 bis 26 Wohneinheiten mit Wohnungen für alle Lebensphasen an und wollen wirtschaftlich und kostengünstig und ressourcenschonend bauen. Wir wollen die langfristige Sicherung stabiler Kosten an einem Standort erreichen, der große Nähe zum Angebot am täglichen Bedarf bietet.

Wir streben eine Rechtsform an, die das langfristige sichere Angebot von Wohnraum sicherstellt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.